Faltblatt zur würdevollen Übergabe der Bundestags-Petition für 175er-OPfer
(1,4 MB)

Faltblatt zur würdevollen Übergabe der Bundestags-Petition für 175er-OPfer

Kurznachrichten:

26. September 2012
Rehabilitierung Homosexueller: GRÜNE begrüßen einstimmigen
Beschluß des hessischen Landtags
... >>> weiter lesen hier...

20. September 2012
Der Landtag Sachsen-Anhalt beschloß die R
ehabilitierung und
Entschädigung Homosexueller
...
>>> weiter lesen hier...

12. September 2012
Hessischer
Landtag entschuldigt sich bei Schwulen für Verfolgung
 >>> weiter lesen hier...

 

Unterschriftenliste
zum runterladen und ausfüllen:

Abrißzettel
zum runterladen und aushängen:

 

Urteil
des Ersten Senats
vom 10. Mai 1957
- 1 BvR 550/52 -

http://www.servat.unibe.ch/
dfr/bv006389.html

 

 

 

 

 

 

 

www.175er-opfer.de

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175er Opfer: „Rehabilitierung und Entschädigung“
Sitzung des Rechtsausschuß des Deutschen Bundestags

am 15. Mai 2013 - Uns liegen die ersten Gutachten bereits vor.
Diese haben wir chronologisch ins Weltnetz gestellt:

- 23.04.2012 Gutachten von Kyrill-Alexander Schwarz >>> hier...
- 08.05.2013 Gutachten von Ulrich Keßler >>> hier...
- 08.03.2012 Gutachten von Rüdiger Lautmann >>> hier...
- 15.05.2013 Gutachten von Manfred Bruns >>> hier...

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Übergabe von 6.000 Unterschriften unserer Petition für 175er Opfer
an MdB Michael Kauch im Deutschen Bundestag am 30.01.2013,
die durch die Beck´sche Intrige nicht öffentlich stattfinden konnte.
DANKE Michael!

Die komplette PIM zur Übergabe ist >>> hier nachlesbar!

Die komplette PIM zur Übergabe ist >>> hier nachlesbar!

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MdB Volker Beck vereitelt die öffentliche Übergabe
wegen Eigennutz, Selbstsucht und Machtgeilheit!

"Schwules Gesindel effektiv bekämpfen!" - Zum Beitrag auf Bild klicken...

Ausführlicher
Kommentar
>>> hier...

 

Gemeinschafts-
Initiative von:

 

Das ROSA ARCHIV LEIPZIG wurde 2011 gaynau 25 Jahre jung... weitere Infos hier >>>

 
Der "175er Verlag" wurde unter den Namen "GAY NEWS Verlag" im Sommer 1990 gegründet und wird 2012 gaynau 22 Jahre jung... weitere Infos hier >>>

der



sowie der

Karl-Heinrich-Ulrichs-Gesellschaft e.V.

und weiterer Förderer!

 

 

 

 

 

 

 

A n b i e t e r k e n n u n g

ePost an uns!

 175er.ral@gmail.com

 

Jeder 175. Unterzeichner bekommt ein Buch vom Rosa Archiv Leipzig
oder vom 175er Verlag aus Leipzig!

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die dreiunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 28. Januar = 5.775

Erinnern wollen wir an
das Datum

28. Januar 1938

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die vierunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 28. Januar = 5.950

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

28. Januar 1942

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die fünfunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: ?? = ??

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

???

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die sechsunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: ?? = ??

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

???

Die Fritsch-Affäre
im Jahre 1938



Am 28. Januar 1938 "unterrichtete Hitler Goebbels mittags darüber, daß "Fritsch" von der Stapo 4 Stunden auf § 175, aber bisher ohne Erfolg vernommen" worden sei, daß Fritsch also die ihm zur Last gelegten Vergehen nicht gestanden habe." 1

"Am 24. Januar 1938, nachdem er von Blombergs Mesalliance erfahren hatte, erinnerte Hitler sich an den Anflug eines Skandals von 1936 um Generaloberst von Fritsch, der damals in den Verdacht geraten war, er sei 1933 durch einen Berliner Strichjungen namens Otto Schmidt wegen angeblicher homosexueller Handlungen erpresst worden. Am frühen Morgen des 25. Januar lag die alte Akte, besorgt von Heydrich, dem Chef der Sicherheitspolizei, auf Hitlers Schreibtisch … Er (der Oberbefehlshaber des Heeres) erinnerte sich, dass er 1933/34 mit einem Hitlerjungen, in der Regel unter vier Augen, das Mittagessen eingenommen hatte, um der Aufforderung nachzukommen, im Rahmen der Winterhilfskampagne Bedürftige mit freien Mahlzeiten zu versorgen. Er nahm an, dass böswillige Zungen das falsch interpretiert hätten. Am nächsten Tag beteuerte Fritsch in der Reichskanzlei gegenüber Hitler seine Unschuld, machte aber dabei den Fehler, Hitler die harmlose Geschichte mit dem Hitlerjungen zu erzählen. Hitlers Verdacht stieg sofort, und als der danach hereingeführte Häftling Otto Schmidt, der aus dem Strafgefangenenlager Börgermoor im Emsland herbeigeholt worden war, auf seinen Anschuldigungen beharrte, verlor Hitler sein Vertrauen in Fritsch, wie Goebbels in seinem Tagebuch vermerkte. Am 3. Februar 1938 forderte Hitler von Fritsch dessen Rücktritt. Am 5. Februar gab er in einer Kabinettsitzung bekannt, dass die beiden Generäle Blomberg und Fritsch aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten seien.
Da der Zeuge Otto Schmidt am
18. März 1938 seine Aussage widerrief, wurde Fritsch von einem Ehrengericht des Reichskriegsgerichts freigesprochen und rehabilitiert." 2

Text- und Bildq
uellen:
1 Angela Hermann: "Der weg in den Krieg 1938/39", Seite 35
2 http://de.wikipedia.org/wiki/
Blomberg-Fritsch-Krise

Petitionsende: 28. Januar 2013

Erwin Schimitzek wird
mit 23 Jahre KZ-Opfer

Am 28. Januar 1942 wird
Erwin Schimitzek mit erst
mit 23 Jahre KZ-Opfer
in Auschwitz.

„Einigen dieser vergessenen Opfer können während der Archivarbeit Namen gegeben werden: Der kaufmännische Angestellte Erwin Schimitzek ist 23 Jahre alt, als er im August 1941 als Häftling mit dem Rosa Winkel in Auschwitz inhaftiert wird. Nach nur fünf Monaten Aufenthalt erscheint sein Name bereits auf der Sterbeliste, ohne Angabe einer Todesursache.“ 1

 Über Erwin Schimitzek sind nur noch sehr wenige Infos vorhanden,
so daß hier vorerst nichts weiter erscheinen kann.

Quelle: 
1 DER HOMOSEXUELLEN NS-OPFER GEDENKEN, Herausgegeben von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport - Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen,
1. Auflage 1995

Bildquelle
http://www.joerg-hutter.de/rwh_bild28.shtml

 

Petitionsende: 28. Januar 2013

???



Petitionsende: 28. Januar 2013

???

 

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die neunundzwanzigsten
175
haben unterzeichnet
S
tand: 22. Januar = 5.075

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

22. Januar 1902

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die dreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 23. Januar = 5.250

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

23. Januar 1936

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die einunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 24. Januar = 5.425

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

24. Januar 1957

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zweiunddreißigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 27. Januar = 5.600

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

27. Januar

Paul Siems, nahm sich in der U-Haft wegen des § 175 selbst das Leben

Am 22.01.1902 wurde Paul Siems in Gnewitz/Rostock geboren. Er wurde bei den Nazis Opfer des § 175 und er entging seinem unausweichlichem Urteil durch Selbstmord während der Gerichtsverfahrens in der Untersuchungshaft: † 22.12.1941 Hasselt/Belgien.

Zuletzt wohnte er in der Hamburg (Barmbek-Süd ) in der Adolph-Schönfelder-Straße (Grünfläche gegenüber Hausnummer 114) wo heute ein Stolperstein mit dieser Inschrift zu finden ist:

HIER WOHNTE
PAUL SIEMS
JG. 1902
GEDEMÜTIGT / ENTRECHTET
FLUCHT IN DEN TOD
22.12.1941
HASSELT/BELGIEN

 „Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Mit diesen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die im Nationalsozialismus ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Stolpersteine sind kubische Betonsteine mit einer Kantenlänge von zehn Zentimetern, auf deren Oberseite sich eine individuell beschriftete Messingplatte befindet. Sie werden in der Regel vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster des Gehweges eingelassen.“

Quelle: www.wikipedia.org/wiki/Stolpersteine
Fotoquellen: Internet und Montage von RoZe

Petitionsende: 28. Januar 2013

Himmlers Runderlaß
zur Kastration von 175ern

Am 23.01.1936 gab es einen Runderlaß von Himmler, indem er von der „Freiwilligkeit zum Entschluß der Kastration“ sprach, die in keinster Weise behördlich zu beeinträchtigen sei, bzw. zu befehlen sei. Mit anderen Worten: Man solle von Amtswegen 175er nicht zur Kastration zwingen. Allerdings ist Schein und Sein nie dasselbe und so setzte Himmler am 20.05.1939 genau diesen Erlaß insgeheim außer Kraft, den die Begrifflichkeit “Freiwilligkeit“ umging er einfach, in dem er inhaftierte Schwule die „Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung in Aussicht“ stellte, wenn er der Kastration zugestimmt. In den wenigsten Fällen wurden Schwule dann auch nach der Kastration entlassen. Auch wenn sich die Anzahl der Kastrationen in Grenzen hielt, so sieht man hier doch die perfiden Denkstrukturen und letztlich menschenunwürdigen Methoden ihrer Umsetzung, die die Nazis anwandten um ihnen nicht in den Kram passende Natürlichkeiten akzeptieren zu müssen.

 Wikipedia schreibt zur Kastration:
„Unter einer Kastration (lat.: castro, castratus für schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) wird üblicherweise die operative Entfernung der Keimdrüsen (Gonaden) verstanden. Medizinisch wird sie deshalb als Gonadektomie, genauer beim Mann (Hoden) als Orchiektomie, bei der Frau (Eierstöcke) als Ovarektomie bezeichnet.
- Eine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für Menschen oder Tiere, sowohl männlichen als auch weiblichen Geschlechtes.“

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kastration

Petitionsende: 28. Januar 2013

2 Mal bei den Nazis wegen § 175
inhaftiert und zwei Mal Glück gehabt!

Am 24. Januar 1957 verstarb
Ludwig Trautmann nach langem
Leiden in einem Krankenhaus
in Berlin-Schöneberg.

„Der Schauspieler Ludwig Trautmann war, wie bei www.cyranos.ch zu lesen ist, der erste deutsche Filmstar überhaupt. Der als ´König des Stummfilms´ bezeichnete Trautmann erblickte am 22. November 1885 im mittelfränkischen Dachsbach (Bayern) das Licht der Welt … Herbert Selpins Oscar-Wilde-Verfilmung ´Ein idealer Gatte´ (1935)“ war sein letzte Film in dem er mitspielte …

„Im Juli 1935 wurde er von den Nazis wegen Verstoßes gegen § 175 (Homosexualität) verhaftet … inhaftiert, damit verbunden war sein Ausschluß aus der Reichstheaterkammer bzw. der Reichsfilmkammer. Nach seiner Entlassung verließ Trautmann Deutschland und ging für einige Jahre nach Frankreich … Trotz drohender Repressalien kehrte Trautmann 1939 wieder nach Deutschland zurück, wurde 1940 aus den bekannten Gründen erneut verhaftet und saß für sechs Monate im Gefängnis. Eine Beschäftigung als Schauspieler fand er bis Kriegsende nicht mehr …

Nach 1945 wirkte er unter anderem bei den ´Steglitzer Freilichtspielen´ (Sommer 1949) sowie an der Berliner ´Volksbühne", konnte beim Film jedoch nicht mehr Fuß fassen. Lediglich in dem den Ost-West-Konflikt thematisierenden Drama ´Postlagernd Turteltaube´ (1952), dem Rühmann-Film ´Briefträger Müller´ (1953) sowie in dem von der DEFA realisierten Biopic ´Robert Mayer - der Arzt aus Heilbronn´ (1955) über den von Emil Stöhr dargestellten Heilbronner Arzt und Physiker Robert Mayer (1814 – 1878) wurde er noch einmal mit kleineren Aufgaben betraut …“


Text- und Fotoquelle:
http://www.steffi-line.de/archiv_text/nost
_film20b40/132_trautmann_ludwig.htm


Petitionsende: 28. Januar 2013

Bundesweiter Gedenktag für alle
Opfer des Nationalsozialismus

Am 27. Januar eines jeden Jahres ist er „der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ...  bezogen auf den Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz-Birkenau ... im Jahr 1945 ..."
Somit "ist er in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag..
Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.

Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert an alle Opfer eines beispiellosen totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus: „Juden, Christen, Sinti und Roma, Menschen mit Behinderung, Homosexuelle, politisch Andersdenkende sowie Männer und Frauen des Widerstandes, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten, Kriegsgefangene und Deserteure, Greise und Kinder an der Front, Zwangsarbeiter und an die Millionen Menschen, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden.“

Der Gedenktag wurde am 3. Januar 1996 durch Proklamation des Bundespräsidenten Roman Herzog eingeführt und auf den 27. Januar festgelegt.

In einer Proklamation führte
Roman Herzog aus:
„Die Erinnerung darf nicht enden; sie muss auch künftige Generationen zur Wachsamkeit mahnen. Es ist deshalb wichtig, nun eine Form des Erinnerns zu finden, die in die Zukunft wirkt. Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“

(Quelle Wikipedia)

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die fünfundzwanzigsten
175
haben unterzeichnet
S
tand: 17. Dezember 2012 = 4.375

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

17. Dezember 1953

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die sechsundzwanzigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 26. Dezember 2012 = 4.550

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

26. Dezember 1896

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die siebenundzwanzigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 11. Januar 2013 = 4.725

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

11. Januar 1944

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die achtundzwanzigsten
175

haben unterzeichnet
Stand: 22. Januar = 4.900

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

22. Januar 1968

Bundesverfassungsgericht:
Nazigesetze sind rechtens!

In dem Urteil vom 17. Dezember 1953 hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, die Beseitigung nationalsozialistischer Rechtsvorschriften, die formell ordnungsgemäß erlassen und von den Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft hingenommen worden seien und seither jahrelang unangefochten bestanden hätten, müßte aus Gründen der Rechtssicherheit dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (BVerfGE 3, 58 [119]). In seinem Beschluß vom 19. Februar 1957 (BVerfGE 6, 132) hat das Gericht an dieser Rechtsprechung festgehalten und ausgeführt, es habe "nicht übersehen, daß im 'Dritten Reich' die Grundlage der Regierungsgesetzgebung, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, von der damaligen Rechtslage aus beurteilt, hinsichtlich seiner verfassungsrechtlichen Wirksamkeit schwersten Bedenken unterliegt. Es hat auch nicht übersehen, daß unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Gesetze mit einem solchen Maße von Ungerechtigkeit und Gemeinschädlichkeit erlassen worden sind, daß ihnen jede Geltung als Recht abgesprochen werden muß (vgl. Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. S. 336). Trotzdem können nicht alle Gesetze, die von der nationalsozialistischen Regierung erlassen worden sind, ohne Prüfung ihres Inhalts und der Frage, ob sie von den Betroffenen noch als geltendes Recht angesehen werden, als rechtsunwirksam behandelt werden. Eine solche Annahme würde übersehen, daß auch eine ungerechte und von geläuterter Auffassung aus abzulehnende Gesetzgebung durch das auch ihr inne415:wohnende Ordnungselement Geltung gewinnen kann; sie schafft wenigstens Rechtssicherheit und ist deshalb, wenn sie sich innerhalb gewisser äußerster Grenzen hält, einem völligen Rechtschaos innerhalb der Rechtsunterworfenen gegenüber das geringere Übel. In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, daß die nationalsozialistische Gesetzgebung, soweit sie nicht offenbares Unrecht gesetzt hat und daher jeder Wirkung entbehrt, zwar nicht als ihrem Ursprung nach legitime Rechtsordnung, wohl aber kraft "soziologischer Geltungskraft" zu beachten ist und nicht etwas als nur tatsächliche Behinderung der Geltung des wirklichen Rechts beiseite geschoben und nachträglich ungesehen gemacht werden kann".

Der Zweite Senat
des Bundesverfassungsgerichts ist
in seinem Urteil vom 26. März 1957
- 2 BvG 1/55 - (Konkordatsurteil)
zum gleichen Ergebnis gekommen...

Quelle des kompletten Textes:
http://grundrechtepartei.de/
BVerfGE-6-389-Homosexuelle

Petitionsende: 28. Januar 2013

Emanuel Kaletta kam 1942
im KZ Neuengamme zu Tode!

Am 26. Dezember 1896 wurde
Emanuel Kaletta geboren.
Rolf Mico Kaletta hatte erst sehr spät durch seine Mutter von der Existenz seines schwulen Onkels, des Konditors Emanuel Kaletta erfahren; seine Großeltern hatten alle Fotos ihres Sohnes vernichtet, sogar die Geburtsurkunde; nur ein Eintrag im Adreßbuch des Großvaters hatte die Spurenvernichtung überstanden; ihren Sohn hatten sie verstoßen und ihm und seinem Freund das Betreten von Haus und Hof verboten.
In der Familie wurde Onkel Emanuel konsequent verschwiegen.
Im hohen Alter sagte Rolf Micos Mutter plötzlich "der Emanuel war so wie du. Der gehörte auch zu eurem Club und ist umgekommen. Die Nazis haben ihn geholt."

Nach jahrelanger vergeblicher Suche entdeckte Kaletta dann den Namen seines Onkels auf der Homepage der Hamburger Initiative "Gemeinsam gegen das Vergessen — Stolpersteine für homosexuelle NS-Opfer".
Dort war man über Gefangenenkarteikarten auf ihn gekommen, während die Strafjustizakten nicht mehr existieren. Man weiß über ihn jedoch, daß er 1933, 1939 und 1940 wegen § 175 in die Fänge der NS-Justiz geriet; 1940 kam er ins Moorlager Neusustrum und danach nach Neuengamme, wo er am 24. Juli 1942 zu Tode kam. 

Kompletter Text und Bildquelle:
http://old.hannover.gay-web.de/huk/
vehn/aktuell/080426HH-A.htm

Petitionsende: 28. Januar 2013

Fritz Hauser wurde im
KZ Majdanek ermordet!

Am 11. Januar 1944 wurde
Fritz Hauser im KZ Majdanek ermordet.
Die Badische Zeitung schreibt dazu:
"Die Freiburger ´Stolpersteine´ Nummer 331 und 332 sind … in der Zunftstraße und in der Berliner Allee gelegt worden. ´Stolpersteine´ heißen die vom Künstler Günter Demnig angefertigten Messingtafeln im Boden, die an Menschen erinnern, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden; in Freiburg gehen sie auf eine Initiative von Marlis Meckel zurück. Die ersten wurden 2002 gelegt, die beiden neuen auf Vorschlag des Historikers William Schaefer und der Rosa Hilfe. Sie erinnern an die beiden Homosexuellen Edwin Rümmele (1892-1986) und Fritz Hauser (1892-1944). Schaefer hat zehn Jahre lang die Schicksale homosexueller Männer in der Nazi-Zeit recherchiert und die Ergebnisse in einem Aufsatz veröffentlicht...

Der Lagerarbeiter Fritz Hauser lebte von 1903 bis 1912 in der Zunftstraße im Stadtteil Brühl-Beurbarung. Er wurde am 18. Juli 1940 nach Paragraf 175 zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, anschließend in die Konzentrationslager Flossenbürg und Dachau gebracht Im Vernichtungslager Majdanek wurde er am 11. Januar 1944 ermordet. In Paragraf 175 – er wurde erst 1969 entschärft und 1994 ganz abgeschafft – hieß es:
Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lässt, wird mit Gefängnis bestraft."

Text- und Bildquelle:
http://www.badische-zeitung.de/freiburg/
spaetes-gedenken-an-verfolgte-
homosexuelle--33202714.html


Petitionsende: 28. Januar 2013

Der Naziparagraph 175a wird im Osten durch den § 151 ersetzt!

Am 22. Januar 1968 wurde im ostdeutschen GBl. I, Nr. 1 verkündet, das der § 151 den
§ 175a aus der NS-Zeit ablöst.

Der § 151 sagte folgendes aus:
"Ein Erwachsener, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts sexuelle Handlungen vornimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft."

 Das hatte zur Folge, das nun auch lesbische Beziehungen (die bei den Nazis durch den § 175 a nicht unter Strafe standen, verfolgt wurden.

In Ostdeutschland wurde die Angleichung aller Schutzaltersgrenzen auf 14 Jahre dann 1988 und für Westdeutschland erst weit nach der Wende 1994 vollzogen.

 Bemerkung:
Das ostdeutsche Strafrecht hatte aber auch zusätzlich den § 148 (Kinderschutztatbestand), der den westdeutschen § 176 entsprach. 1994 wurde durch das 29. Strafrechtsänderungsgesetz bundesweit der § 182 eingeführt, der von nun an einen einheitlichen Jugendschutztatbestand einführte.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die einundzwanzigsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 10. Oktober = 3.675

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

10. Oktober 1936

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zweiundzwanzigsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 26. Oktober = 3.850

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

26. Oktober 1988

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die dreiundzwanzigsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 20. November = 4.025

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

20. November 1987

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die vierundzwanzigsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 11. Dezember = 4.200

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

11. Dezember 1994

Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung

Am 10. Oktober 1936 verfaßte der Reichführer der SS und der Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern Heinrich Himmler das folgende GEHEIME Schreiben an alle seine untergeordneten Dienstellen.

 Betr.: Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung.

 Die erhebliche Gefährdung der Bevölkerungspolitik und Volksgesundheit durch die auch heute noch verhältnismäßig hohe Zahl von Abtreibungen, die einen schweren Verstoß gegen die weltanschaulichen Grundsätze des Nationalsozialismus darstellen sowie die homosexuelle Betätigung einer nicht unerheblichen Schicht der Bevölkerung, in der eine der größten Gefahren für die Jugend liegt, erfordert mehr als bisher eine wirksame Bekämpfung dieser Volksseuchen.

 1. Die Bearbeitung der obengenannten Delikte liegt grundsätzlich der örtlich zuständigen Kriminalpolizei ob.

 2. Um eine zentrale Erfassung und eine wirksame Bekämpfung dieser Vergehen nach einheitlichen Richtlinien sicherzustellen, errichte ich im Preußischen Landeskriminalpolizeiamt eine Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung.

 Gerichte wurde dieses GEHEIME Schreiben an die Gestapo Berlin, an das Berliner Preußische Landeskriminalpolizeiamt, an alle Staatspolizeileitstellen und Staatspolizeistellen im Reich und an alle Kriminalpolizeileitstellen und Kriminalpolizeistellen im Reich.

Abb.-Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/
Reichszentrale_zur_Bek%C3%A4mpfung_der_
Homosexualit%C3%A4t_und_der_Abtreibung

Petitionsende: 28. Januar 2013

Einheitliche
Schutzaltersgrenze

Am 26.10.1988 hat der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte ein zweites Urteil gesprochen, dem ein Urteil von 1981 voraus ging und weitere Urteile (1993, 2003, 2004, 2005, und 2006) folgten.
Ich zitiere hier aus “§ 175 StGB“:

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat seit Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts wiederholt entschieden, dass Strafgesetze, die einverständliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen für strafbar erklären, das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzen. *

Ab 2003 entschied der Gerichtshof wiederholt, dass Strafgesetze, die für einvernehmliche sexuelle Handlungen von Männern mit Jungen ein höheres Schutzalter vorsehen als für einverständliche sexuelle Handlungen von Männern mit Mädchen das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verletzen, da jegliche objektive und vernünftige Rechtfertigung für die Aufrechterhaltung eines höheren Einwilligungsalters für homosexuelle Handlungen fehle.

Damit steht fest, dass sämtliche (hier der komplette Beitrag) diesbezügliche Verurteilungen gegen das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privatlebens verstoßen. Das gilt auch für Verurteilungen wegen einverständlicher sexueller Handlungen von Männern mit Jungen zwischen 14 und 16 Jahren… Für diese Unterscheidung fehlt ebenfalls jegliche objektive und vernünftige Rechtfertigung.“

 * Urteil1 vom 26.10.1988 - 10581/83 - Norris v. Irland (EuGRZ 1992, 477; ÖJZ 1989, 628) - vom 22.04.1993 - 15070/89 - Modinos v. Zypern (ÖJZ 1993, 821).

Text-Quelle:
http://www.gay.zehnle-server.com
/_ab-2012_/a-z/themen/recht/
175er_Expertise_Schutz_14_3_Seiten.pdf

Petitionsende: 28. Januar 2013

Homosexuelle
nicht normal!

Am 20. November 1987 berichtete Thomas Senne in der „Die Zeit“ über die „AIDS-AUFKLÄRUNG À LA BAYERN - Vorsicht, schwul“.

Der bayerische Sozialminister Karl Hillermeier sagte bei der Premiere in München, man wolle „ìn unaufdringlicher Weise erreichen, daß jeder einzelne sich mit den Problemen der HIV-Infektion, ihrer Verhütung und Bekämpfung, aber auch mit den Problemen der Betroffenen und Erkrankten auseinandersetzt“.

 Senne weiter: „Die Produktion des Streifens übernahm der Erlanger Perimed-Verlag. Dessen Chef Dietmar Straube, lokaler Medienzar und designierter CSU-Stadtrat in Erlangen, stellt sonst vor allem medizinische Werbeblätter und Videos her, ist aber auch einer der drei Herausgeber der Neuen Ärztlichen, einer Tageszeitung aus der FAZ-Verlagsgruppe. Homosexuelle hält er für „nicht normal“ und meint mit Blick auf Risikogruppen, daß diese in puncto Aids „buchstäblich aus dem Geschlechtsverkehr“ gezogen werden müßten...

 Die Aids-Hilfe Nürnberg-Erlangen-Fürth, die sich vor der Fertigstellung des Filmes vergeblich um Einblick in das Drehbuch bemüht hatte, kritisiert, die Szenen seien „unsachlich, nicht aufklärerisch und in ihrer Tendenz menschenverachtend“, kurzum: eine „Verstärkung von Angst und Unsicherheit“.

Den kompletten Artikel
kann man hier nachlesen:
http://www.zeit.de/1987/48/vorsicht-schwul

Petitionsende: 28. Januar 2013

Schwulendenkmal an Gedenken
von Naziopfern

"Am 11. Dezember 1994
wurde das „Mahnmal Homosexuellenverfolgung“ mit einer Feierstunde in der Paulskirche und am Ort des Mahnmals der Öffentlichkeit übergeben."

Weiter heißt es zum Frankfurter Engel bei Wikipedia:
„Schon vom 11. Dezember 1993 bis zum 20. Februar 1994 wurde im Haus der Kunst in München die Ausstellung Widerstand – Denkbilder für die Zukunft mit Rosemarie Trockels Skulptur Engel und einer Darstellung des Projekts Mahnmal Homosexuellenverfolgung gezeigt. Vom 10. Dezember 1994 bis zum 7. Februar 1995 fand im Schwulen Museum, Berlin, die Ausstellung GEWALT/Geschäfte der Neuen Gesellschaft für bildende Kunst e.V. mit Rosemarie Trockels Modell und Entwurfszeichnung des Mahnmals sowie Fotos und Texten der anderen Entwürfe des Wettbewerbs statt. 1997 veröffentlichte die Initiative unter dem Titel „Der Frankfurter Engel. Mahnmal Homosexuellenverfolgung“ ein Buch, das alle fünf Entwürfe des Gestaltungswettbewerbs vorstellt, in Zeichnungen und Fotografien die Veränderungen des Platzes vom 17. bis ins 20. Jahrhundert verfolgt sowie mit den Reden vom 11. Dezember 1994 in der Paulskirche die Übergabe des Mahnmals dokumentiert. Darüber hinaus reflektieren eine Reihe von Autorinnen und Autoren aus unterschiedlicher Perspektive Platz, Skulptur und die Verfolgung, an die der Frankfurter Engel erinnert.“

Text und Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Frankfurter_Engel
Fotomontage: Rosa von Zehnle

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die siebzehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 9. September = 2.975

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

9. September 1939

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die achtzehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 13. September = 3.150

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

13. September 1997

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die neunzehnten 175
haben unterzeichnet

Stand: 18. September = 3.325

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

13. September 1934

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zwanzigsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 26. September = 3.500

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

26. September 2012

Österreichische Homosexuelle
 ins KZ Mauthausen eingewiesen

Am 9. September 1939 wurden eine Gruppe österreichischer Homosexueller (1) in das KZ Mauthausen eingewiesen. Im Zeitraum von Februar bis Juli 1944 ist aus den Lagerbüchern des KZ Mauthausen ersichtlich, das „zwischen 50 und 60 homosexuelle Häftlinge“ (2) arretiert waren.

„Die Homosexuellen wurden vielfach in eigenen Blocks und geschlossenen Arbeitskommandos isoliert. Gerda diese Isolierung bot gewissenlosen Kreaturen, die Macht ausüben konnten, die Gelegenheit, zu schamloser Erpressung, Mißhandlung und Vergewaltigung“
schreibt Eugen Kogon. (3)

Und weiter heißt es: „Sie gehörten in den schwersten Jahren der niedrigsten Kaste des Lagers an. Bei Transporten in Vernichtungslager… stellten sie im Verhältnis zu ihrer Anzahl den höchsten Prozentsatz, da das Lager immer die verständliche Tendenz hatte, weniger wichtige und wertvolle oder als nicht wertvoll angesehene Teile abzuschieben.“ (4)

 (1) - Plant 1986, S. 153.
(2) - ebenda, S. 217
(3) - Kogon, Der SS-Staat,
5. Auflage 1974,
Heyne München, Seite 284
(4) - ebenda

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Erste wissenschaftliche Tagung
zum Thema: Homosexuelle in KZs

Vom 12.-13. September 1987 fand die erste wissenschaftliche Tagung zum Thema Homosexuelle in Konzentrationslagern“ statt. .

Joachim Mülller, der schon zu Mauerzeiten das ROSA ARCHIV LEIPZIG mit Dutzenden dicken Info- und Materialbriefen versorgte, war einer der Referenten: "Die Zahl der KZ-Gefangenen in Sachsenhausen, für die der Einweisungsgrund Homosexualität nennbar ist, liegt bei 1000.“ (1) Weiter schrieb er:
„Die Feststellung Hegers zur Tongrube bedarf deutlicher Klarstellung und »trifft -glücklicherweise- sachlich nicht zu, verrät jedoch die Selbstwahrnehmung dieser Gruppe, ihrer Lebenssituation. Ein Auschwitz der Homosexuellen hat es nicht gegeben. Wohl aber den psychischen Totschlag nahezu einer gesamten Generation dieser Männer.“ (2)

BuchTIP zur Abbildung: Homosexuelle in Konzentrationslagern. Vorträge einer wissenschaftlichen Tagung in der Gedenkstätte Mittelbau/Dora, 12./13.9.1997, Bad Münstereifel: Westkreuz-Verlag, 2000. Diese Tagung war eine wichtige Etappe, um die bisher geleistete Forschungsarbeit auf diesem Gebiet zu bilanzieren und neue Fragestellungen aufzuwerfen.

 (1) Joachim Müller: Konzentrationslager Sachsenhausen. In: Homosexuelle in Konzentrationslagern. Tagungsbericht, hrsg. von der KZ-Gedenkstätte Mittelbau-Dora. Das Erscheinen wurde für Sommer 1998 angekündigt.

(2) Joachim Müller: Kein Auschwitz der Homosexuellen. Zur Geschichte der Strafkompanie von Sachsenhausen/ Systematische Verfolgung im Dritten Reich. In: Der Tagesspiegel, 21. 7. 1997, S. 29.

 Qulle des Textmaterials: http://www.gedenkstaettenforum.de/nc/
gedenkstaetten-rundbrief/rundbrief/news/
das_klinkerwerk_oranienburg/

Petitionsende: 28. Januar 2013

Die Verschärfung des § 175
wird diskutiert und beschlossen

Am 18. September 1934 fand auf der 45. Sitzung Strafrechtskommission des Reichsjustizministerium in Oberhof (Thüringen) die entscheidende Weichenstellung für die Verschärfung des § 175 statt, der dann auch am 1935 als § 175 a eingeführt wurde.

Otto Thierack machte auf dieser Tagung deutlich: „Der Zweck des Unzuchtsparagraphen sei doch nur zum Schutz der Zeugungsfähigkeit. Die Frau ist anders, als der Mann, stets geschlechtsbereit.“

 Komplettfassung des 175er
vom 1. September 1935

§ 175
(1) Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Bei einem Beteiligten, der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war, kann das Gericht in besonders leichten Fällen von Strafe absehen.

§ 175a
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter drei Monaten wird bestraft:

1. ein Mann, der einen anderen Mann mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben nötigt, mit ihm Unzucht zu treiben, oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

2. ein Mann, der einen anderen Mann unter Mißbrauch einer durch ein Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnis begründeten Abhängigkeit bestimmt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

3. ein Mann über einundzwanzig Jahre, der eine männliche Person unter einundzwanzig Jahren verführt, mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen;

4. ein Mann, der gewerbsmäßig mit Männern Unzucht treibt oder von Männern sich zur Unzucht mißbrauchen läßt oder sich dazu anbietet.

§ 175b
Die widernatürliche Unzucht, welche von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.

Petitionsende: 28. Januar 2013

Schwulenhistorischer Sieg
Dank an Kai Klose

Am 26. September 2012 wurde der 20. Block mit 175 Unterschriften erreicht und diesen wollen wir einem Mann und seinen ParteikollegInnen widmen, die es schafften, der Politik die erste deutsche Entschuldigung abzuringen, nämlich die, sich bei den Schwulen für erlittenes Leid unter dem § 175 zu entschuldigen.

Dazu Kai Klose:
„Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, in dieser Sache ein einstimmiges Votum aller im Landtag vertretenen Fraktionen herbeizuführen. Das ist ein deutliches und wichtiges Signal an die Männer, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen bis in das Jahr 1994 verurteilt wurden“

weiter hier:
http://www.175er-opfer.de/mdl-hessen.htm
 
Es ist nur logisch, daß wir diesen 20. Block dem schwulhistorisch wichtigen Tag - 26. September 2012 - Kai Klose und dem gesamten hessischen Landtag widmen. Dieser Tag dürfte eine Wendepunkt in der menschlich so wertvollen Sache sein und ist für uns Schwule wohl das viertbedeutendste Ereignis:
Die ersten Reformierungen 1968/69, die zweiten Gesetzesänderungen 1973/1988 und letztlich die komplette Abschaffung des § 175 und seiner Denotate 1994.

ePost vom:
26. September 2012 - 19:08 Uhr
Sehr geehrter Herr von Zehnle,
hier übersende ich Ihnen den Wortlaut des heute vom Hessischen Landtag gefassten Beschlusses sowie mehrere links zur Berichterstattung.
Besten Dank und
freundliche Grüße
Kai Klose

Mitglied des Hessischen Landtags
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sprecher für Lesben- und Schwulenpolitik


Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die dreizehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 24. August = 2.275

Gewidmet sind diese
Unterschriften:

Günter Litfin

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die vierzehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 30. August = 2.450

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

30. August 1920

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die fünfzehnten 175
haben unterzeichnet

Stand: 4. September = 2.625

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

4. September 1941

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die sechzehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 5. September = 2.800

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

5. September 1987

Günter Litfin::
regelrechte Hinrichtung

SED-PROPAGANDA:
STIGMA HOMOSEXUALITÄT
ALS RUFMORD

Während die Ostberlinerin Ida Siekmann mit knapp sechzig Jahren aus dem Fenster ihrer Wohnung – das auf der Westseite Berlins lag - in die Freiheit sprang, jedoch schwer verletzt später an den Folgen starb, berichteten 1991 in einem Beitrag ausführlich... wurde der 24-jährige Schneiderlehrling Günter Litfin (der in West-Berlin seine Lehre machte) von der Transportpolizei am 24. August 1961 regelrecht hingerichtet, also mit mehreren Schüssen gezielt getötet. Eine Woche später wurde er von der ostdeutschen Führung als Krimineller abgestempelt und aufs schändlichste diffamiert, um so selbst abzulenken, das man Menscherechte aufs Gröbste verletze und Menschen durch die Mauer einsperren wollte.... 
Doch lest dazu bitte unseren historisch interessanten und inhaltlich aufklärenden Beitrag 
Erstes Maueropfer durch Schußwaffe war ein Schwuler (!?) von Dr. Dieter Berner, der in der
 GAY NEWS, Ausgabe 4/1991, veröffentlicht wurde:
goo.gl/Qrhin

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

 Deutsche Freundschaftsverband
(später Bund für Menschenrechte)

Am 30. August 1920 gründete sich im damaligen Berlin der „Deutsche Freundschaftsverband“ (ff. DFV) durch den „Zusammenschluß der Ortsgruppen Berlin, Hamburg, Frankfurt-Main und Stuttgart.“ (1)
Es erfolgte eine Eintragung beim Amtsgericht Berlin-Mitte.

Zum ersten Verbandstag am 27.03.1921 in Kassel bestand der DFV aus 8 Vereinen mit 1.050 Mitgliedern, zum 2. Verbandstag am 16.04.1922 in Hamburg waren es bereits 14 Vereine mit 1.830 Mitgliedern, zum 3. Bundestreffen am 01.04.1923 in Leipzig stieg die Anzahl auf 19 Vereine mit 2.780 Mitglieder und bis zum Jahre 1929 erhöhte sich die Zahl der eingetragenen Mitglieder auf stolze 48.300 die sich auf 48 Vereine in Deutschland organisiert hatten. (2)

1922/23 folgte die Umbenennung des DFV in „Bund für Menschrechte,
kurz BfM,
wobei sich die schwule Geschichtsforschung hier noch uneinig ist, aber das klären wir demnächst in U*R*A*N*U*S .

Zum Vergleich:
Der heutige seit 22 Jahren bestehende (L)SVD tümpelt seit über 20 Jahren mit seinen 3.750 Mitgliedern in 100 Mitgliedsgruppen (3) nur so dahin.

Unterschied heute und damals:
Damals gab den § 175 noch, heute und seit 1994 eben nicht mehr!

Ein Hoch und Lob auf den Mut und das Engagement für die Abschaffung (stets das Hauptziel des DFV/BfM) der damaligen Mitglieder, denn allein nur in der obengenannten Zeit von 1920-1929 gab es in Deutschland immerhin annähernd 7.000 Verurteilungen wegen des § 175.

Quellen: (1) Info aus Stasi-Akten, deren Bearbeitung zu einem redaktionellen Beitrag für die U*R*A*N*U*S in Arbeit ist.
(2) Alle Zahlen wie (1)
(3) Stand: 24.08.2012

Petitionsende: 28. Januar 2013

Einführung der Todesstrafe
für "Sittlichkeitsverbrecher"

Am 4. September 1941 gab es ein Änderungsgesetz zum bestehenden Reichsstrafgesetzbuch, das dahingehend verschärft wurde, das die unter den § 176 bis § 178 (Unzucht mit Minderjährigen und Abhängigen) fallenden Urteile nun auch die Todesstrafe vorsahen.
Im RStGB beziehungsweise im RGBl. war von nun an zu lesen,
daß diese „gefährlichen Gewohnheitsverbrecher“ zum „Schutz der Volksgemeinschaft“ und im „Namen des Volkes“ zum Tode verurteilt werden konnten, um so das „Bedürfnis nach gerechter Strafe“ befriedigt werden konnte.

Ein „Sittlichkeitsverbrecher“ war man nach Meinung der Nazi-Gesetzgeber, wenn man strafbare Handlungen begangen hatte, die die § 176-178 betrafen.

Auf Homosexuelle konnte die Todesstrafe ebenfalls angewandt werden, wenn sie nach § 175 und § 175a Straftaten begangen hatten und obendrein noch „gefährliche Gewohnheitsverbrecher“ waren, also zusätzlich Strafen anhingen oder nachgewiesen werden konnten, die die § 176-178 beinhalteten.

Quelle: Alle „Zitate“ stammen
aus dem RGBl. I von 1941.

- - - - - -

Am 4. September 1986
wurde in München das SchwuKK (Schwule Kommunikations- und Kulturzentrum) eröffnet, das sich heute "Sub" nennt und in der Müllerstraße 14 zu finden ist.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 Weltweit erstes
Homodenkmal errichtet

Am 5. September 1987,
100 Monate nach der ersten Initiative und 100 Jahre nach der Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees, dem historischen Beginn der Schwulen- und Lesbenbewegung.[2][5] wurde das weltweit [1] erste Homodenkmal eingeweiht.

Das Homomonument ist ein Denkmal im Zentrum von Amsterdam am Westermarkt, bei der Westerkerk. Es wurde nach einem Entwurf der niederländischen Künstlerin Karin Daan (* 1944) gebaut und ist allen homosexuellen Menschen gewidmet, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung unterdrückt oder ermordet wurden und werden sowie jenen, die aktiv gegen Hass und Unterdrückung und für Freiheit und Gleichberechtigung eintreten.

Ein Modell des Homomonuments im Maßstab 1:25 und mit einer Seitenlänge von 160 Zentimeter kann im Madurodam in Den Haag neben dem Einkaufszentrum Magna Plaza und dem Rijksmuseum besichtigt werden.

Es wurde am 24. Oktober 2006 neben anderen Objekten vom Amsterdamer Bürgermeister Job Cohen, dem 17-jährigen Bürgermeister von Madurodam Maurits van der Donk und dem COC-Vorsitzenden Frank van Dalen eingeweiht. Das Projekt war vom COC initiiert worden und wurde von anderen Homo-Organisationen unterstützt.[9]

Zum 20-jährigen Jubiläum wurde von 9. bis 10. September 2007 gefeiert. Außerdem zeigte die öffentliche Bibliothek von Amsterdam die Ausstellung (Homo-)Monument van Trots („(Homo-)Monument von Stolz“) bis 6. Januar 2008, wo auch verschiedene Fachleute und...

Kompletter Tex hier >>>

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die neunten 175
haben unterzeichnet
Stand: 30. Juli = 1.575

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

Datum 30. Juli

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zehnten 175
haben unterzeichnet
Stand: 1.750 = 4. August

Gewidmet sind diese
Unterschriften:

Rudolf Brazda

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die elften 175
haben unterzeichnet
Stand: 9. August = 1.925

Gewidmet sind diese
Unterschriften:

175er "Volksfeinden"

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zwölften 175
haben unterzeichnet
Stand: 15. August = 2.100

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

15. August 1971

Homolulu: Ein internationales Fest der Schwulen dieser Welt!

Am 30. Juli 1979 ging das erste Homolulu-Festival "Eine autonome Insel mit Schwule für Schwule", das am 23. Juli in Frankfurt am Main begann, zu Ende. Homolulu lud dazu die Schwulen der Welt ein und ein erstmaliges internationales Treffen  Homosexuelle in Deutschland.
Die Homolulu-Idee wurde während des ersten multi-kulti Tunix-Kongreß (ein großes Fest mit Musik, Theater, Diskussionen uvm.), der vom 27. bis 29. Januar 1978 in Westberlin stattfand, geboren.

- - -

Die ersten CSDs begannen in Deutschland zum 10. Jahrestag des amerikanischen Stonewall am 30. Juni 1979 und fanden in den Städten Bremen, Köln, Stuttgart und Westberlin statt.

Petitionsende: 28. Januar 2013

Rudolf Brazda und ein Datum,
betreffs Niederlande

Am 3. August 2011 verstarb der am 26. Juni 1913 in Brossen (Thüringen), geborene Rudolf Brazda in Bantzenheim (Elsaß). Er war bis dahin der einzig bekannte und noch lebende Häftling der den Rosa Winkel tragen mußte und das KZ überlebte, in dem er wegen seiner Liebe zum eigenen Geschlecht von den Nazis inhaftiert wurde. Seine diesbezügliche Geschichte erschien 2011 im Campus Verlag unter dem Titel „Das Glück kam immer zu mir!“

- - -

Am 3. August 1943 erließ der Reichskommissar für die Niederlande Arthur Seyß-Inquart, einen Erlaß, indem „die Bestrafung der unnatürlichen Unzucht“ unter Strafe gestellt wurde. Damit wurde die „einfach Homosexualität“ wieder unter Strafe gestellt.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Ausstellung in Köln und
Gedenken an

Am 9. August 1998 ging in Köln die Ausstellung "Das sind Volksfeinde!", die am 4. Juni begann, zu Ende. thematisiert wurde darin u.a. die Sonderaktion gegen Kölner Homosexuelle im Sommer 1938. Gezeigt wurde diese Ausstellung im EL-DE-Haus, der früher der Sitz der Kölners Gestapo war und heute als NS-Dokumentationszentrum eingerichtet ist. Das gleichnamige Buch erschien 1998 im Emons Verlag und auch wir werden es in dieser Bundestags-Petition fünffach verlosen.

- - -

Am 9. August 1946 schrieb Dr. Wilhelm Hünnebeck (1897 bis 1976) in sein Lebenslauf: "Der Absicht der Gestapo, mich nach vorübergehender Haftentlassung endgültig in ein KZ einzuweisen, konnte ich nur durch Flucht und dadurch, daß ich mich ständig verborgen hielt, entgehen.“
Er wurde auch nach dem Krieg - und das im "demokratischen" Sektor Deutschlands - immer wieder wegen seiner Andersartigkeit diskriminiert und wegen dem Paragraph 175 verurteilt.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 Gründung der HAW
(Homosexuelle Aktion Westberlin).

 Am 15. August 1971 taten sich vierzig Schwule in Berlin/West zusammen und gründeten die HAW (Homosexuelle Aktion Westberlin). Auslöser war der Film von Rosa von Praunheim Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt.

Von Anfang an setzte man sich nicht nur für die endgültige und ersatzlose Abschaffung des § 175 ein, sondern es begannen Flügelkämpfe, die die gerade erst neu entstandene Schwulenbewegung bereits wieder spaltete. Aus dieser Debatte ging 1973 die erste Publikation „Der Tuntenstreit“ (siehe Abbildung) heraus, die im gerade im Aufbau befindlichen „rosa Winkel Verlag“ erschien.

Aber das war zu Hirschfelds Zeiten nicht anders und heute können wir von diesen Auseinandersetzungen wieder ein Lied singen und der Emanzipationsbewegung der nächsten Generation wird es nicht anders ergehen. Was könnten wir nicht alles erreichen, wenn Einigkeit herrschen könnte… Sparta wäre längst wieder auferstanden.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die fünften 175
haben unterzeichnet
Stand: 06. Juli = 875

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

Datum 6. Juli

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die sechsten 175
haben unterzeichnet
Stand: 16. Juli = 1.050

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

Datum 16. Juli

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die siebenden 175
haben unterzeichnet
Stand: 19. Juli = 1.225

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

19. Juli 2005

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die achten 175
haben unterzeichnet
Stand: 29. Juli = 1.400

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

29. Juli 2005

Zwei Daten, die M. Hirschfeld
und sein Schaffen betreffen.

Am 6. Juli 1919 wurde das Institut für Sexualwissenschaft von Magnus Hirschfeld gegründet.

Am 6. Juli 1920 wurde der 1919 fertiggestellte Film „Anders als die Andern" durch die Einführung des Lichtspielgesetzes vom 15. Mai 1920 verboten. Hier der komplette Wortlaut des Gesetzes: >>> hier...

Das Rosa Archiv Leipzig war bis 2006, als der Film auf DVD herauskam, die wohl einzigte schwule Initiative, die "Anders als die Andern" im Sommer 1989 im Leipziger Casino organisieren konnte.
Dieter Berner (Ostberlin) hielt im vollbesetzten „Casino“ einen ca. 30-minütigen Einführungs-(Dia-) Vortrag zur Entstehungsgeschichte des Films.  Bis dahin und danach schaffte es keine Szenegruppierung, den Film aufführen zu können.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 Irland erkennt gleichgeschlecht-
liche Partnerschaften an

 

Am 16. Juli 2007 erklärte der Premierminister Bertie Ahern: „Wir werden für Lebenspartnerschaften in einem möglichst frühen Zeitpunkt noch in dieser Regierung ein Gesetz erlassen."

Umfragen zuvor ergaben, daß 84 % der irischen Bevölkerung gleichgeschlechtliche Partnerschaften befürworten. Seit 1993 ist Homosexualität in Irland legal.

2008 wurde dann eine Gesetzesinitiave gestartet, die 2009 ins Parlament eingebracht wurde, Ende 2010 in Kraft treten sollte, dann aber doch erst am 1. Januar 2011 in Kraft trat. Ein langer aber gelungener Weg.

Kurze historische Anmerkung: Senator David Patrick Bernard Norris (* 1. Juli 1944, selbst schwul und Mitglied der Church of Ireland) klagte 1983 vor dem Supreme Court in Irland und wollte so die Legalität der Homosexualität in seinem Land erreichen. Er verlor den Prozeß, klagte schließlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wo er gegen Irland gewann.

Petitionsende: 28. Januar 2013

† Mahmoud Asgari und
Ayaz Marhoni wurden erhängt

Am 19. Juli 2005 wurden beide Jugendlichen öffentlich gehängt, da sie – so die offiziellen Gründe - einvernehmlich homosexuell verkehrten und beide als 15- und 17-jährige angeblich einen 13-jährigen sexuell „belästigten“, woran jedoch arge Zweifel bestehen. Zuvor saßen beide vierzehn Monate im Gefängnis und wurden zusätzlich öffentlich mit 228 Peitschenhieben gefoltert.

Nach der Exekution erlügte die BILD aus dieser Geschichte die Schlagzeile "Hier werden zwei Kinderschänder gehängt" und bekam vom Deutschen Presserat LEIDER nur eine Rüge – aber wer greift schon ernsthaft den Springer Verlag an.

Dieser mörderische Fall erregte weltweit großes Aufsehen; das 2006 erschienene Album "Fundamental" widmeten die Pet Shop Boys den beiden hingerichteten Jugendlichen und auf der Berlinale 2007 wurde diese Hinrichtung auf dem Teddy Awards thematisiert.

Übrigens: Während man die Kleinen hängt, läßt man die Großen laufen, das kennt man ja bereits. Auf dem Bild unten sieht man den Nachfolger von Khomeinis Großayatholla Chamene, der einen 13-jährigen Jungen mit Zungenschlag öffentlich während eines Empfangs küßt.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

2 Daten: Willi Heckmann
und der 29. Juli 1936

Am 29. Juli 1936 verbreitete die Führung der Thüringerische Staatspolizei den Sondererlaß Himmlers, der da lautete, das „in den nächsten Wochen“ nicht „gegen irgendeinen Ausländer wegen des § 175 ohne meine persönliche Genehmigung auch nur mit einer Vernehmung oder Vorladung vorzugehen“ sei. Grund: Die Olympiade im Deutschen Reich!

Am 29. Juli 1937 wurde völlig unerwartet Wilhelm Heckmann (1897-1995) ohne Anlaß und ohne richterliche Anordnung von der Gestapo verhaftet. Ihm wurden frühere Handlungen in Bezug des § 175 vorgehalten. Er kam ins KZ und hatte Glück, denn als Musiker, Gründer und künstlerischer Leiter der Häftlingskapelle im KZ Mauthausen überlebte er so diese Schreckenszeit. Bis heute konnten die genauen Umstände nicht geklärt werden! Justizwillkür?

H i n w e i s :
"Klänge des Verschweigens"
ist ein historisches Dokumentarprojekt. Im Mittelpunkt steht die Biographie des Sängers und Pianisten Wilhelm Heckmann. Er war ausgebildeter Konzertsänger und trat seit 1923 bis in die Sechziger Jahre hin in ganz Deutschland und der Schweiz auf. In seiner eigenen Familie wurde er allerdings als das „schwarze Schaf“ behandelt.
Weitere Infos hier:
www.klaenge-des-verschweigens.de

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die ersten 175
haben unterzeichnet
Stand: 20. Juni 2012 = 175

Gewidmet allen
175ern
von 1871-1994

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die zweiten 175
haben unterzeichnet
Stand: 23. Juni 2012 = 350

Gewidmet sind diese
Unterschriften:

Alan Mathison Turing

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die dritten 175
haben unterzeichnet
Stand: 26. Juni = 525

Gewidmet sind diese
Unterschriften:

Hans Giese

Start der Petition: 17. Juni 2012

Die vierten 175
haben unterzeichnet
Stand: 01. Juli = 700

Gewidmet sind diese
Unterschriften dem

Datum 1. Juli

Infos hierzu folgen auf der in
Arbeit befindlichen Homepage!

Infos

hierzu

folgen

auf

der

in
Arbeit

befindlichen

neuen

Homepage

www.175er-opfer.de

!

Petitionsende: 28. Januar 2013

(geb. 23. Juni 1912 in London
gest.
7. Juni 1954 in Wilmslow)



Sein Markenzeichen war die Entschlüsselung der deutschen Enigma (Er gilt als Pionier der heutigen Computertechnik!) mit der England durch Turing deutsche Geheimcodes knacken konnte.

Nach dem Krieg verstieß ihn die englische Regierung wegen seiner Homosexualität, man verurteilte rechtskräftig und er wurde vor die Wahl gestellt, sich entweder psychiatrisch „kurieren“ zu lassen (verbunden mit einer medika-mentöse Östrogen-Behandlung) oder die Haftstrafe anzutreten.

Er lies sich „behandeln“, litt fürchterlich, da er die Verwandlung (er wurde immer femininer) psychisch nicht verkraftete und beging durch den Biß in einen cyanid-vergifteten Apfel am 7. Juni 1954 Suizid.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

(geb. 26. Juni 1920 in Frankfurt/M.
gest. 21. Juli 1970 in Frankreich)


Erwar ein deutscher Sexualwissenschaftlicher und einer der ersten in der Nachkriegszeit, der sich intensiv und engagiert der Erforschung der Homosexualität widmete und auch an den Ergebnissen von Magnus Hirschfeld anknüpfte. Er war maßgeblich mit verschiedenen Aktionen beteiligt, die (im Westen) zur Reformierung des § 175 Anno 1969 beitrugen.

Er gründete in Frankfurt/M. das Institut für Sexualforschung und die heute noch erscheinende „Zeitschrift für Sexualforschung“. Er war der erste nach dem Krieg, der empirische Untersuchungen zum Sexualverhalten schwuler Männer durchführte, organisierte und auswertet und in diesem Zusammenhang zahlreiche Tagungen durchführte.
Ein diesbezüglicher erster Fragebogen wurde beispielsweise 1954 im "Der Kreis" veröffentlicht und die Ergebnisse aus dieser Befragung wurde dann 1958 als Studie veröffentlicht.

Petitionsende: 28. Januar 2013

 

 

1. Juli 1851 - 1. Juli 1853
1. Juli 1934  - 1. Juli 1989

Am 1. Juli gab es in der Vergangenheit einige Entscheidungen, die teils positiv für Männer die Männer liebten, ausfielen, sieht man vom 1. Juli 1934 einmal ab:

 - Mit Wirkung vom 1. Juli 1851 trat in Preußen der strafrechtlich Teil des „Allgemeinen Landrecht“, der zuvor durch das „Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten“ ersetzt wurde, in Kraft. Wurden zuvor Delinquenten mit Verbannung bestraft, wurde sie jetzt mit dem vorübergehenden Verlust der Ehrenrechte verurteilt.

 - Am 1. Juli 1853 wurde durch das Preußische Obertribunal bestätigt, das die mutuelle Onanie zwischen Männern straflos bleibt.

 - Am 1. Juli 1934 wurden durch die „Nacht der langen Messer“, die am
30. Juni begann (auch als Röhm-Putsch bekann), Stabschef Ernst Röhm und viele Homosexuelle, aber auch Gegner der Nazis, ermordet. Die Zahl belief sich auf über zweihundert Personen.

- Am 1. Juli 1989 trat in Ostdeutschland das Gesetz in Kraft, das den § 151 (Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen) Geschichte werden lies und der zuvor von der Volkskammer durch das
5. Strafrechtsänderungsgesetz vom
14. Dezember 1988 ersatzlos gestrichen wurde. Von da an galt der § 149 des StGB (einfacher Mißbrauch),
der das Schutzalter für alle sexuellen Handlungen auf 16 Jahre festsetze.

Petitionsende: 28. Januar 2013